Institutionen

Gemeinsames Gipfelsekretariat und Arbeitsgruppen

Das Gipfelsekretariat der Großregion ist ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und wurde 2013 von den Partnern der institutionellen Kooperation der Großregion gegründet. Seine Aufgaben sind:

  • Vorbereitung, Begleitung, Betreuung, Unterstützung und Förderung der Arbeiten des Gipfels der Großregion
  • Gewährleistung von Kontinuität, auch bei einem Wechsel des Gipfelvorsitzes

Das Gipfelsekretariat bildet die Schnittstelle zwischen strategischer Steuerung, Arbeitsebene und Umsetzung der Zusammenarbeit auf großregionaler Ebene. Es beteiligt sich an der allgemeinen Koordination der verschiedenen Ebenen.

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Die Arbeits- und Unterarbeitsgruppen setzen politische Arbeitsaufträge des Gipfels um. Sie sind zuständig für die Durchführung von Projekten, die Ausarbeitung gemeinsamer Vereinbarungen sowie die Organisation von Kolloquien, Fachministerkonferenzen oder öffentlichen Veranstaltungen. Zudem können sie sich mit eigenen Themen befassen oder eigene Vorschläge unterbreiten.

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Gipfel der Großregion

Gipfel, Präsidentschaft und persönliche Beauftragte

1995 wurde der Gipfel der Großregion als Säule der institutionellen Zusammenarbeit der Großregion eingerichtet (Gipfel von Mondorf lès Bains, 20. September 1995). Er setzt sich aus den amtierenden Vertreterinnen und Vertretern der Exekutive aller elf Partnerregionen zusammen:

  • Großherzogtum Luxemburg (Staat)
  • Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz
  • Wallonie, Fédération Wallonie-Bruxelles und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
  • Region Grand Est, Präfektur der Region Grand Est sowie die Departements Moselle, Meurthe et Moselle und Meuse

Der Gipfel steht an der Spitze der institutionellen Zusammenarbeit in der Großregion und steuert deren Gesamtstrategie. Alle zwei Jahre hat eine andere Partnerregion den Vorsitz.

Bei den Gipfeltreffen wird konsensbasiert eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet, um:

  • einen allgemeinen Kooperationsrahmen für die Kooperation festzulegen
  • politische Leitlinien und gemeinsame Schritte zu formulieren.

Der Gipfel wird vom Gremium der Persönlichen Beauftragten und vom Gipfelsekretariat unterstützt und koordiniert die in den Arbeitsgruppen durchgeführten Arbeiten.

Das Gremium der Persönlichen Beauftragten setzt sich aus entsendeten Vertreterinnen und Vertretern der Exekutive des Gipfels zusammen. Dieses Gremium tritt regelmäßig zusammen und sorgt für die operative Steuerung der institutionellen Zusammenarbeit. Aufgaben:

  • Vorbereitung von Gipfeltreffen
  • Umsetzung politischer Beschlüsse und Gipfelaufträge, u. a. durch die Arbeitsgruppen und Netzwerke.

In der Amtsperiode 2023-2024 hat das Bundesland Rheinland-Pfalz die Gipfelpräsidentschaft inne 

Arbeitsprogramm der Präsidentschaft Rheinland-Pfalz

Video der Gipfelpräsidentschaft 

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Beratende Organe

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSA GR) und der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) sind die beiden beratenden Organe, die den Gipfel begleiten.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSA GR)

Der WSAGR wurde am 4. Februar 1997 gegründet und ist das beratende Organ des Gipfels der Großregion im sozioökonomischen Bereich. Er hat die Aufgabe, die Probleme der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie der Raumordnung in der Großregion in Form von Stellungnahmen oder Beschlüssen zu behandeln. Er trägt zum sozialen Dialog bei und bezieht sich dabei auf die Empfehlungen und Erfahrungen der Partner.

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Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR)

Der Interregionale Parlamentarierrat wurde am 16. Februar 1986 von den Präsidenten der Parlamente der Großregion gegründet. Seine Ziele sind:

  • die Förderung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Rolle der Großregion durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Regionen
  • den Beitrag zu einer Perspektive der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Kompetenzbereichen der einzelnen Regionen

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Querschnittsinstrumente

Die Großregion steht in Europa an der Spitze der grenzüberschreitenden Beobachtung und hat sich sehr früh mit Instrumenten ausgestattet, um

  • unseren Raum zu verstehen, zu untersuchen und zu analysieren
  • anhand dieser Analysen für zukünftige Herausforderungen zu planen
  • die politischen Entscheidungsträger und Fachexperten bei ihren Entscheidungen in den verschiedenen Handlungsfeldern der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen. 

Das geografisches Informationssystem der Großregion (GIS GR)

Das SIG wurde 2009 mit dem Ziel gegründet,

  •  eine harmonisierte grenzüberschreitende Datenbank für die gesamte Großregion zu schaffen und eine „gemeinsame Sprache“
  •  und einen gemeinsamen Ansatz für die Behandlung von Themen und deren kartografische Darstellung zu entwickeln.

Dementsprechend ermöglicht das GIS-GR einen angemessenen Vergleich der geografischen Sachverhalte in den Regionen und ein optimales Verständnis der beobachteten räumlichen Dynamiken in der Großregion. Es soll die Umsetzung der gemeinsamen Raumplanungs- und Raumentwicklungspolitik unterstützen.

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Die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA)

Die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA·OIE) wurde 1998 eingerichtet, sammelt im Auftrag der politischen Verantwortlichen der Großregion vergleichbare und interpretierbare Informationen über den Arbeitsmarkt in den Teilregionen und liefert damit die Grundlage für struktur- und arbeitsmarktpolitische Entscheidungen in der Großregion.

Als grenzüberschreitendes Diagnosesystem für sozioökonomische Entwicklungen unterstützt die IBA·OIE Arbeitsmarktakteure und politische Entscheidungsträger in der Großregion.

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Das Statistikportal der Großregion

Das 1999 gegründete Portal, das von den fünf statistischen Ämtern der Großregion verwaltet und mit Daten versorgt wird, ist eine fest etablierte Quelle.

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