Kommunales System in Frankreich – Änderung der Gesetzgebung
Ab den Kommunalwahlen im März 2026 wird der Wahlmodus für Kommunalräte in Kommunen mit weniger als 1000 Einwohnern geändert. Das Panaschiersystem wird abgeschafft.
Der Wahlmodus wie in den Kommunen mit mehr als 1000 Einwohnern wird eingeführt: Listenwahl in zwei Wahlgängen (Zusammenlegen von Listen für den 2. Wahlgang möglich). Die Liste, die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt, bekommt die Hälfte der zu besetzenden Sitze im Kommunalrat. Die übrigen Sitze werden proportional zum Wahlergebnis zwischen allen Listen aufgeteilt.
Es gilt jetzt in allen französischen Kommunen der Grundsatz der paritätischen Besetzung der Wahllisten für beide Geschlechter.