Wer kann Mitglied werden ?
Nach Art. 4 der Satzung des Vereins
- „ordentliches Mitglied: mit Stimmrecht, jede kommunale Gebietskörperschaft, jeder kommunale Spitzenverband sowie andere kommunale Organisationen aus dem EuRegio-Gebiet gemäß Art. 2, sofern sie sich mit den Zielen der Vereinigung einverstanden erklären. Sie müssen dazu, nach den jeweiligen, in dieser Region geltenden Bestimmungen, einen formellen Antrag auf Mitgliedschaft an den Verwaltungsrat stellen. Auch grenzüberschreitende kommunale Zusammenschlüsse können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.“
- „förderndes Mitglied: jede natürliche Person, jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts aus den EuRegio-Gebieten gemäß Art. 2, die keine kommunale Organisation lt. Abs. 1 ist, aber die Ziele der EuRegio unterstützt. Sie müssen dazu, nach den jeweiligen in dieser Region geltenden Bestimmungen, einen formellen Antrag auf Mitgliedschaft an den Verwaltungsrat stellen. Die fördernden Mitglieder haben kein Teilnahmerecht an den Verwaltungsratssitzungen, sie haben aber eine beratende Stimme in der Generalversammlung.“
- Die Gemeinden bzw. Landkreise können mit einem oder mehreren Mitgliedern in der Generalversammlung vertreten sein. Sie ist das oberste Gremium des Vereins und hat gegenwärtig 80 stimmberechtigte Mitglieder.
- Liste der Mitgliedskommunen im Jahre 2016: hier
Die Mitgliedskommen bzw. –kreise in der EuRegio
Wallonien
Attert
Aubange
Habay-la-Neuve
IDELUX
Province de Luxembourg
Tintigny
